AGB Kunde 01052021

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und dem Kunden bei der Erbringung von Kundenbetreuungsleistungen, namentlich im Bereich des Projektmanagements und der Betriebsführung. Weitere Informationen zu den Leistungen des Anbieters finden Sie unter: https://www.gqinterim.com. Die AGB sind Bestandteil eines zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages.

1.2 Leistungserbringer ist die Handelsgesellschaft GQsystems, s.r.o., Business ID: 46 371 621, mit Sitz in Kasalova 581 / 27, 949 01 Nitra, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Nitra, Sektion Sro, Einlage Nr. 29893 / N (im Folgenden „Anbieter“).1.3 Der Kunde ist eine juristische Person, die die Dienstleistungen des Anbieters in Anspruch nimmt (im Folgenden „Kunde“).

1.4 Das Handelsgesetzbuch ist das Gesetz Nr. 513 / 1991 Slg. Handelsgesetzbuch in seiner geänderten Fassung (im Folgenden als „Handelsgesetzbuch“ bezeichnet).

1.5 Der Anbieter und der Kunde werden im Folgenden als die „Vertragsparteien“ bezeichnet.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die vertragliche Beziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden beruht auf

a) die Bestellung des Kunden, ihre Bestätigung durch den Anbieter, die zusammen mit einem Angebot versandt wird, und die anschließende Genehmigung des Angebots durch den Kunden.

2.2 Vertragsgegenstand ist die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Erbringung von Dienstleistungen gemäß den in seiner vom Auftragnehmer bestätigten Bestellung spezifizierten Anforderungen des Auftraggebers und die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung des vereinbarten Preises.

2.3 Die Bestellung kann per E-Mail oder telefonisch unter Verwendung der aktuellen Kontaktdaten des Anbieters übermittelt werden und sollte neben den Angaben des Kunden auch die Beschreibung und den Umfang der angeforderten Dienstleistungen enthalten.3 Mit der Übermittlung der Bestellung bestätigt der Kunde, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind.3 Die Übermittlung der Bestellung gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Anbieter.

2.4 Solange der Anbieter die Bestellung nicht schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat, ist die Bestellung für den Anbieter nicht bindend und erlegt ihm keine Verpflichtungen auf.

2.5 Das Angebot des Anbieters für die angefragten Leistungen ist Bestandteil der Auftragsbestätigung, der Kunde bestätigt den Erhalt des Angebots bzw. der zusammengefassten Bestellung mit dem Angebot per E-Mail, in diesem Fall kommt der Vertrag mit der Genehmigung des Angebots durch den Kunden zustande.

2.5 Mit der Abgabe der Bestellung bzw. der Genehmigung des Angebotes bestätigt der Kunde, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Inhalt einverstanden zu sein; die vereinbarten Bedingungen der Leistungserbringung können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung beider Vertragsparteien geändert werden.

3. Dienstleistungserbringung

3.1 Die vereinbarten Leistungen werden durch eine oder mehrere vom Anbieter vermittelte qualifizierte Personen mit den erforderlichen Fach-, Sprach- und Managementkenntnissen und -fähigkeiten erbracht (im Folgenden „qualifizierte Personen“ genannt).

3.2 Die qualifizierte Person erbringt die Dienstleistungen, deren Umfang in der Bestellung und/oder im genehmigten Angebot angegeben ist, gemäß dem in der Bestellung und/oder im genehmigten Angebot angegebenen Zeitplan. Der Kunde ist nicht berechtigt, den in der Bestellung und / oder dem genehmigten Angebot angegebenen Umfang oder den Zeitplan der zu erbringenden Leistungen ohne Zustimmung des Anbieters zu ändern, auch nicht mit Zustimmung der Fachkraft.Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann als wesentliche Verletzung des Vertrages und der AGB angesehen werden und berechtigt den Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz.

3.3 Der Anbieter erbringt die Dienstleistungen durch die qualifizierte Person an einem in der Bestellung und/oder dem genehmigten Angebot angegebenen Ort.

3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Fachkraft sichere Arbeitsbedingungen für die Erbringung der vereinbarten Leistungen zu schaffen und der Fachkraft die für die Ausübung ihrer Tätigkeit erforderlichen materiellen Ausrüstungen, Werkzeuge, Hilfsmittel oder sonstigen Ausrüstungen zur Verfügung zu stellen.Standardmäßige und übliche Sicherheits- und IT-Ausrüstungen werden der Fachkraft vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.Benötigt der Auftraggeber spezielle Ausrüstungen, werden diese vom Auftraggeber auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt.

3.5 Wenn der Auftraggeber die in 3.4 dieses Artikels genannten Verpflichtungen nicht erfüllt und die Fachkraft am Ort der Leistungserbringung eintrifft, jedoch nicht in der Lage ist, die Leistungen im vertraglich vereinbarten Umfang zu erbringen, ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die vereinbarte Vergütung gemäß dem genehmigten Kostenvoranschlag in voller Höhe zu zahlen, und zwar in der Höhe, als ob die Leistungen von der Fachkraft im vertragsgemäßen Standardumfang erbracht worden wären. In diesem Fall ist der Kunde auch verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die im Zusammenhang mit der unerwarteten Abreise der qualifizierten Person von dem Ort stehen, an dem die vereinbarten Leistungen nicht erbracht werden sollten, jedoch nicht erbracht werden konnten.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Erbringung der Dienstleistungen wird gemäß dem genehmigten Angebot vergütet; sofern nicht anders vereinbart, kann die Vergütung für die Erbringung der Dienstleistungen auf zwei Arten gezahlt werden:

a) Vergütung auf der Grundlage eines Tagessatzes Die Vergütung auf der Grundlage eines Tagessatzes sowie ihr Umfang werden in dem genehmigten Angebot näher bestimmt.

b) Vergütung nach Stundensatz In diesem Fall wird die Vergütung nach den geleisteten Arbeitsstunden berechnet; werden die Leistungen nachts, an Wochenenden und Feiertagen erbracht, hat der Anbieter Anspruch auf zusätzliche

c) die im genehmigten Angebot angegebene Vergütung.

4.2 Der Anbieter stellt dem Kunden für jeden Monat der Leistungserbringung durch die qualifizierte Person eine Rechnung gemäß der im genehmigten Kostenvoranschlag angegebenen Vergütung aus, die innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag ihrer Ausstellung zu begleichen ist.

4.3 Dienstleistungen und Geräte, die die qualifizierte Person zur Ausübung ihrer Tätigkeit benötigt und die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, stellt der Anbieter dem Kunden als gesonderte Position auf der gemäß 4.2 der AGB ausgestellten Rechnung in Rechnung.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 0,5 % des geschuldeten Betrages für jeden Tag der Verzögerung zu verlangen.

5. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Aufnahme der Tätigkeit der Fachkraft eine mindestens 40-stündige fachliche Unterweisung über den Ort und die Tätigkeit, die die Fachkraft ausüben soll, durchzuführen, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.5.2 Teil der Unterweisung ist eine grundlegende Beschreibung des Prozesses und der einzelnen Produkte, die mit der Ausübung der Tätigkeit der Fachkraft verbunden sind, sowie eine fachliche Sicherheits- und Gesundheitsunterweisung gemäß den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.5.2 Die Kosten der Unterweisung nach diesem Artikel trägt der Auftraggeber in vollem Umfang.

5.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, eng zusammenzuarbeiten und sich gegenseitig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag oder der AGB erforderlich sind. Sie vereinbaren ferner, alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder der AGB ergeben, in erster Linie einvernehmlich beizulegen.

5.3 Ist die Fachkraft aufgrund von Hindernissen auf Seiten der Fachkraft oder des Anbieters nicht in der Lage, Leistungen gemäß dem abgeschlossenen Vertrag zu erbringen, oder endet die Tätigkeit der Fachkraft vor Ablauf des Zeitraums, für den die Fachkraft dem Kunden zugewiesen wurde, wird der Anbieter die Fachkraft so schnell wie möglich durch eine neue Fachkraft ersetzen.

5.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Wechsels der Fachkraft, die die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringt, die Bedingungen der Leistungserbringung nicht mit denen identisch sein müssen, die für die Leistungserbringung durch die aktuell eingesetzte Fachkraft vereinbart wurden, insbesondere hinsichtlich der Höhe und Art der Vergütung.

5.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Anbieter nicht für etwaige Fehler der qualifizierten Person bei der Erbringung der Dienstleistungen auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages haftet.

6. Schutz personenbezogener Daten

6.1 Personenbezogene Daten des Kunden oder anderer betroffener Personen werden gemäß den Datenschutzbestimmungen des Anbieters verarbeitet, die auf der Website des Anbieters im Abschnitt zum Schutz personenbezogener Daten verfügbar sind.

7. Vertraulichkeit und vertrauliche Informationen

7.1 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass alle Tatsachen, Informationen und Daten über natürliche Personen von den Vertragsparteien als vertrauliche Informationen (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) zu betrachten sind und sie diese vertraulich behandeln werden, es sei denn, dass eine gesetzliche Regelung oder eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien etwas anderes vorsieht.Informationen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt waren oder nach Vertragsschluss öffentlich bekannt wurden, gelten nicht als vertrauliche Informationen.

7.3 Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung der Vertragslaufzeit uneingeschränkt.

7.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt.

7.4 Die Weitergabe von Informationen gemäß diesem Artikel an Dritte kann als wesentlicher Verstoß gegen den Vertrag und die AGB angesehen werden, der die Vertragspartei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; in diesem Fall handelt es sich bei dem Dritten um die qualifizierte Person, der der Kunde ohne Zustimmung des Anbieters keine Informationen über die Beziehungen zwischen dem Kunden und dem Anbieter, d.h. über die Beziehungen im Rahmen des geschlossenen Vertrags, erteilen darf.

8. Zustellung der Bekanntmachungen

8.1 Alle Dokumente sind an den Anbieter unter den in der AGB angegebenen Kontaktdaten und die Dokumente für den Kunden an die in der bestätigten Bestellung bzw. dem genehmigten Angebot angegebene Adresse zu liefern (es sei denn, der anderen Vertragspartei wird schriftlich/elektronisch eine andere Adresse mitgeteilt). Verweigert die andere Vertragspartei die Abholung der Sendung oder holt sie diese nicht innerhalb der Abholfrist ab, so gilt der Tag der Verweigerung bzw. der letzte Tag der Abholfrist als Tag der Ablieferung der Sendung; als Tag der Ablieferung der Sendung gilt auch der Tag, an dem die Sendung wegen Abwesenheit des Empfängers an der angegebenen Adresse als unzustellbar an den Empfänger zurückgesandt wird, obwohl die Adresse korrekt und den AGB entsprechend war.

8.2 Bei elektronischer Zustellung erfolgt die Zustellung an die in der gegenseitigen elektronischen Kommunikation verwendeten E-Mail-Adressen (d.h. die in der bestätigten Bestellung oder dem genehmigten Angebot angegebenen Adressen); in diesem Fall gilt die Mitteilung als an dem Tag zugestellt, an dem sie nachweislich abgesendet wurde.

9. Verpflichtung zum Wettbewerbsverbot

9.1 Der Kunde darf ohne die Zustimmung des Anbieters keine Verträge und Geschäfte mit der qualifizierten Person abschließen, keine Geschäfte für die qualifizierte Person mit anderen Personen vermitteln, sich in irgendeiner Weise an den geschäftlichen Aktivitäten der qualifizierten Person beteiligen, die qualifizierte Person beschäftigen oder eine Beschäftigung für die qualifizierte Person für andere Personen vermitteln.

9.2 Die Einschränkung nach 9.1 der AGB gilt auch 1 Jahr nach Vertragsende.

9.3 Verstößt der Auftraggeber gegen das Wettbewerbsverbot gemäß diesem Artikel der AGB, so hat er dem Anbieter eine Vertragsstrafe in Höhe der Vergütung für 3 Monate der vertragsgemäßen Leistungserbringung zu zahlen, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes; in diesem Fall wird die Vergütung so angesehen, als wären die Leistungen zu diesem Zeitpunkt von der qualifizierten Person im üblichen Umfang gemäß dem Vertrag erbracht worden, in dem der Auftraggeber gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen hat.

10. Laufzeit und Beendigung des Vertrags

10.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern die Vertragsparteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

10.2 Der Vertrag kann gekündigt werden:

a) nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit (es sei denn, die Parteien verlängern die Vertragslaufzeit),

b) im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien,

c) durch Kündigung durch die Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten, die am 1. Tag des Monats zu laufen beginnt, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung der anderen Vertragspartei zugestellt wurde; die Kündigung muss schriftlich erfolgen und lässt die gegenseitige Erfüllung der Verpflichtungen der Vertragsparteien aus dem Vertrag vor dessen Kündigung unberührt,

d) durch Rücktritt einer der Vertragsparteien mit sofortiger Wirkung – die zurücktretende Vertragspartei ist dann zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR verpflichtet,

e) durch Rücktritt des Anbieters, wenn der Kunde den Vertrag und die AGB verletzt,

f) durch Rücktritt des Kunden, wenn der Anbieter den Vertrag nicht einhält.

10.3 Die Tätigkeit der sachkundigen Person kann beendet werden:

  • im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien

a) nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums, wenn die sachkundige Person ihre Tätigkeiten nur für einen bestimmten Zeitraum gemäß dem genehmigten Angebot ausführen sollte,

b) durch Befolgung des Ersuchens des Kunden um einen Wechsel der qualifizierten Person – der Kunde ist berechtigt, vom Anbieter einen Wechsel der qualifizierten Person zu verlangen, die die Dienstleistungen erbringt; das Ersuchen um einen Wechsel muss ordnungsgemäß begründet werden, und es obliegt dem Anbieter, die Rechtmäßigkeit des Wechsels zu prüfen; wenn nachgewiesen wird, dass es keinen Grund für den Wechsel der qualifizierten Person gibt, muss der Kunde die Erbringung der Dienstleistungen durch die genannte qualifizierte Person akzeptieren,

c) durch die Entscheidung des Anbieters aufgrund der Verletzung der Pflichten der qualifizierten Person,

d) durch Kündigung durch eine der Vertragsparteien in Verbindung mit der qualifizierten Person mit der im genehmigten Angebot angegebenen Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist beginnt am 1. Tag des Monats zu laufen, der auf den Monat folgt, in dem die Kündigung der anderen Vertragspartei zugestellt wurde,

e) bei Beendigung der Tätigkeit der qualifizierten Person – wenn ein neues Angebot im Rahmen des Vertrags mit einer neuen qualifizierten Person genehmigt wurde, der Kunde jedoch die Zusammenarbeit mit dieser neuen qualifizierten Person vor deren Ankunft am Ort der Leistungserbringung beenden möchte, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR verpflichtet.

10.4 Die Beendigung der Tätigkeit der sachkundigen Person lässt die übrigen Vereinbarungen des Vertrages und die Gültigkeit des Vertrages unberührt.

10.5 Der Grund für den Rücktritt vom Vertrag oder der Grund für die Forderung des Auftraggebers nach einem Austausch der qualifizierten Person muss vom Auftraggeber ordnungsgemäß nachgewiesen werden. Eine einmalige Störung der vereinbarten Art und Weise der Leistungserbringung, eine unbeabsichtigte Fehleinschätzung oder Fehlentscheidung in einer beruflichen Angelegenheit, eine zufällige Beschädigung des Eigentums des Auftraggebers u.ä. gelten nicht als Grund für die Beendigung der Zusammenarbeit mit der jeweiligen Fachkraft. Dies gilt nicht, wenn die qualifizierte Person in der Absicht handelt, den Kunden zu schädigen oder seine Tätigkeit zu stören. In jedem Fall wird der Anbieter so schnell wie möglich einen Ersatz für die qualifizierte Person beschaffen.

10.6 Alle Dokumente, die sich auf die Beendigung des Vertrags oder der Tätigkeit der qualifizierten Person beziehen, sind gemäß 8.1 der AGB zuzustellen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Die AGB sind Bestandteil des zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrages gemäß Art. II der AGB. Sollte eine der Vertragsbestimmungen im Widerspruch zu den AGB stehen, geht die Vertragsbestimmung vor.

11.2 Das AGB und die sich daraus ergebenden Beziehungen unterliegen dem Recht der Slowakischen Republik, und zwar dem Gesetz Nr. 513/1991 des Handelsgesetzbuchs in seiner geänderten Fassung.

11.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die AGB einseitig zu ändern. Im Falle einer Änderung der AGB gilt für das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden die zum Zeitpunkt der Abgabe der jeweiligen Bestellung durch den Kunden gültige Fassung der Verkaufsbedingungen, die auf der Website des Anbieters abrufbar ist.

11.4 Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden aufgrund von Rechtsverhältnissen im Zusammenhang mit dem AGB entstehen, werden von den zuständigen Gerichten der Slowakischen Republik vor Ort entschieden.

11.5 Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig oder unwirksam sein, so wird die Gültigkeit und Wirkung der übrigen Bestimmungen der AGB davon nicht berührt.

11.6 Der Kunde erklärt, dass seine Entscheidung, durch die AGB gebunden zu sein, Ausdruck seines freien und feierlichen Willens ist, dass seine Vertragsfreiheit nicht eingeschränkt ist, dass sein Wille nicht unter nachteiligen Bedingungen oder in Bedrängnis geäußert wird und dass er die AGB gelesen und deren Inhalt und Wortlaut verstanden hat.

Der AGB tritt am 1.5.2021 in Kraft.