AGB Dienstleistungserbringer 01.05.2021 

1.Einleitende Bestimmungen

1.1 Durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend nur als „AGB“) werden Rechte und Pflichten zwischen dem Dienstleistungsempfänger und dem Dienstleistungserbringer bei der Dienstleistungserbringung für die Kunden des Dienstleistungsempfängers, vor allem im Bereich Projektmanagement und Produktionsmanagement, geregelt. Nähere Informationen zu Dienstleistungen des Dienstleistungsempfängers sind der Webseite des Dienstleistungsempfängers: https://www.gqinterim.com zu entnehmen. AGB sind Bestandteil des Dienstleistungsvertrags, geschlossen zwischen dem Dienstleistungsempfänger und dem Dienstleistungserbringer.

1.2 Dienstleistungsempfänger ist die Handelsgesellschaft GQsystems, s.r.o., IdNr.: 46 371 621, mit Sitz in: Kasalova 581/27, 949 01 Nitra, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Nitra, Abteilung: Sro, Einlage Nr. 29893/N (nachfolgend als „Dienstleistungsempfänger“ und/oder „GQS“).

1.3 Dienstleistungserbringer ist eine juristische oder natürliche Person – Unternehmer, die ihre Dienstleistungen für den Dienstleistungsempfänger erbringt (nachfolgend als „Dienstleistungserbringer“).

1.4 Unter Handelsgesetzbuch wird das Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften verstanden (nachfolgend nur als „Handelsgesetzbuch“).

1.5 Dienstleistungsempfänger und Dienstleistungserbringer nachfolgend in diesen AGB auch als „Vertragsparteien“.

 2.Vertragsabschluss

2.1 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleistungserbringer und dem Dienstleistungsempfänger entsteht aufgrund

a) des Auftrags des Dienstleistungsempfängers samt Preisangebot und dessen Bestätigung seitens des Dienstleistungserbringers.

2.2 Gegenstand des Vertrags bildet die Verpflichtung des Dienstleistungserbringers, die Dienstleistungen entsprechend den Anforderungen des Dienstleistungsempfängers laut seinem von dem Dienstleistungserbringer bestätigten Auftrag sicherzustellen und die Verpflichtung des Dienstleistungsempfängers, das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

2.3 Der Dienstleistungsempfänger kann den Auftrag per E-Mail oder telefonisch unter aktuellen Kontaktdaten des Dienstleistungserbringers aufgeben. Der Auftrag sollte neben Daten des Dienstleistungsempfängers die Beschreibung und den Umfang der verlangten Dienstleistungen enthalten. Bestandteil des Auftrags bildet in der Regel auch das Preisangebot. Die Absendung des Auftrags gilt nicht als verbindlicher Vorschlag zum Abschluss des Vertrags mit dem Dienstleistungserbringer.

2.4 Der Dienstleistungserbringer bestätigt den Auftrag schriftlich oder per E-Mail. Zum Zeitpunkt der Bestätigung des Auftrags durch den Dienstleistungserbringer wird dieser Auftrag für den Dienstleistungserbringer verbindlich und für den Dienstleistungserbringer ergeben sich daraus alle Verbindlichkeiten und Pflichten. Bestandteil der Auftragsbestätigung bildet ein verbindliches Preisangebot für die verlangten Dienstleistungen. Der Vertragsabschluss kommt in diesem Fall durch Bestätigung des Auftrags samt Preisangebot seitens des Dienstleistungserbringers zustande.

2.5 Durch Versendung der Auftragsbestätigung bestätigt der Dienstleistungserbringer, dass er sich mit diesen AGB vertraut gemacht hat und mit deren Inhalt einverstanden ist. Die vereinbarten Bedingungen der Dienstleistungserbringung können nur durch ausdrückliche schriftliche Vereinbarung der beiden Vertragsparteien geändert werden.

3. Dienstleistungserbringung

3.1 Durch Vertragsabschluss verpflichtet sich der Dienstleistungserbringer die Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen (nachfolgend nur „Dienstleistungen“) im vereinbarten Umfang für GQS so zu erbringen, dass er die Dienstleistungen für den im Auftrag spezifizierten Kunden der Gesellschaft GQS (nachfolgend nur „Kunde“), nach Bedarf des Kunden und GQS erbringen wird. Der Dienstleistungsempfänger verpflichtet sich, für die zu erbringenden Dienstleistungen dem Dienstleistungserbringer das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

3.2 Der Dienstleistungserbringer wird Dienstleistungen erbringen, deren Umfang im bestätigten Auftrag spezifiziert wird. Der Dienstleistungserbringer wird die Dienstleistungen innerhalb der im bestätigten Auftrag angegebenen Zeit erbringen.

3.3 Der Dienstleistungserbringer wird die vereinbarten Dienstleistungen an dem im bestätigten Auftrag angegebenen Ort erbringen.

3.4 GQS verpflichtet sich, dem Dienstleistungserbringer beim Kunden der GQS die Bedingungen für ordnungsgemäße Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der fachgemäßen Unterweisung über den Ort und die Tätigkeit, die der Dienstleistungserbringer ausüben wird, zu schaffen.

3.5 Der Dienstleistungserbringer verpflichtet sich, die Tätigkeiten persönlich, ordnungsgemäß, rechtzeitig und mit fachlicher Sorgfalt auszuüben, mit den ihm durch die Gesellschaft GQS oder den Kunden anvertrauten Mitteln ordnungsgemäß zu wirtschaften, das Vermögen der GQS und des Kunden vor Beschädigung, Verlust, Vernichtung, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen und solche Handlung zu unterlassen, die das Ansehen der GQS oder des Kunden schädigen könnte.

3.6 Der Dienstleistungserbringer ist nicht berechtigt, ohne spezielle schriftliche Vollmacht von GQS in ihrem Namen weder Verträge abschließen noch Zahlungen empfangen.

3.7 Der Dienstleistungserbringer wird bei Dienstleistungserbringung:

a) für den Fall des Bedarfs der sofortigen Beratung telefonisch zur Verfügung stehen;

b) mindestens 1x wöchentlich über die Gesamtlage beim Kunden einen Bericht erstatten. Das Ausfüllen des Zeitumfangs der Dienstleistungserbringung wird nicht als Bericht über die Gesamtlage beim Kunden betrachtet;

c) spätestens bis zum 1. Tag des Folgemonats nach dem Monat der Dienstleistungserbringung die GQS über den Zeitumfang der Dienstleistungserbringung auf die durch den Dienstleistungsempfänger bestimmte Art und Weise zu informieren.

3.8 Der Dienstleistungserbringer haftet für den Schaden im Umfang der slowakischen Rechtsvorschriften. Der Dienstleistungserbringer haftet zugleich für den Schaden, den er durch Verletzung oder Unterlassung der sich aus Sicherheitsweisungen an Arbeitsplätzen des Kunden ergebenden Pflichten zugefügt hat. Der Dienstleistungserbringer erklärt, dass er bei der Bestätigung des Auftrags mit diesen Vorschriften und Weisungen vertraut gemacht wurde.

3.9 Der Dienstleistungserbringer erklärt, dass er für den Schadensfall in angemessener Höhe entsprechend der Art der Dienstleistungserbringung im Sinne des Vertrags versichert ist.

4. Preis und Zahlungsbedingungen, Sanktionen

4.1 Für die Dienstleistungserbringung wird im Einklang mit dem Preisangebot, das Bestandteil des Auftrags bildet, eine Gebühr erhoben.

4.2 Der Dienstleistungserbringer stellt der GQS vertragsgemäß für jeden Monat der Dienstleistungserbringung eine Rechnung aus. Alle von dem Dienstleistungserbringer ausgestellten Rechnungen sind am 30. Tag nach dem Tag deren Ausstellung fällig. GQS behält sich das Recht vor, die Rechnung später zu begleichen, je nach der ordnungsgemäßen Übermittlung von Informationen über den Umfang der Dienstleistungserbringung durch den Dienstleistungserbringer, und das aufgrund der etwaigen Unmöglichkeit der ordnungsgemäßen Bezifferung des Entgelts (sofern der Dienstleistungserbringer seine Pflicht nicht erfüllt, die GQS über den Zeitumfang der Dienstleistungserbringung zu unterrichten, und das spätestens bis zum 1. Tag des Folgemonats nach dem Monat der Dienstleistungserbringung).

4.3 Sollte der Dienstleistungserbringer aus welchem Grund auch immer nicht imstande sein, die Dienstleistungen innerhalb des im bestätigten Auftrag vereinbarten Zeitumfangs zu erbringen, wird das Entgelt verhältnismäßig berechnet. Der Zeitumfang der Dienstleistungserbringung umfasst ausschließlich die Zeit, wenn der Dienstleistungserbringer die Dienstleistungen tatsächlich erbracht hat.

4.4 Ersatz der Kosten, die mit der Dienstleistungserbringung durch den Dienstleistungserbringer verbunden sind, wird im bestätigten Auftrag spezifiziert.

4.5 Bei wesentlicher Verletzung der sich aus dem Vertrag oder aus diesen ABG ergebenden Pflichten seitens des Dienstleistungserbringers hat die GQS Anspruch auf Ersatz der Kosten, die ihr im Zusammenhang mit der Pflichtverletzung des Dienstleistungserbringers entstanden sind, und das insbesondere im Zusammenhang mit dem Bedarf des Wechsels des Dienstleistungserbringers für den Kunden. Für diese Kosten werden insbesondere Kosten für die Einweisung eines neuen Dienstleistungserbringers oder Sanktionen vom Kunden, die aufgrund der Beendigung der Dienstleistungserbringung seitens des Dienstleistungserbringers entstanden sind und die von GQS zu tragen sind, gehalten.

4.6 Bei wesentlicher Pflichtverletzung seitens des Dienstleistungserbringers hat GQS Anspruch auf Vertragsstrafe in Höhe des durchschnittlichen Entgelts entsprechend dem Vertrag, beziffert aufgrund der bisherigen Rechnungen, ausgestellt seitens des Dienstleistungserbringers an die Gesellschaft GQS (mindestens jedoch in Höhe, als ob die Dienstleistung 8 Stunden täglich erbracht würde), und das für jede wesentliche Verletzung. Der Anspruch auf Vertragsstrafe entsteht der GQS auch im Falle des Schadenseintritts durch Verletzung des Artikels 10.4 dieser AGB oder im Falle von jedweder vorsätzlichen Handlung des Dienstleistungserbringers zuungunsten der GQS oder des Kunden. Dadurch wird der Anspruch von GQS auf Schadensersatz nicht berührt.

5. Urheberrechte

5.1 Schafft der Dienstleistungserbringer im Zusammenhang mit der Tätigkeit entsprechend den Werkvertrag ein Werk im Sinne des Gesetzes Nr. 185/2015 Ges. Slg. Urhebergesetz als Urheber oder Miturheber, ist laut diesen AGB und dem Vertrag die Gesellschaft GQS der ursprüngliche Träger der Rechte auf Werknutzung. GQS ist aufgrund der ausschließlichen Lizenz berechtigt, alle Eigentumsrechte am Werk in ihrem Namen und auf eigene Rechnung auszuüben und die betreffenden Rechte ganz oder einzeln auf einen Dritten zu übertragen.

5.2 Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass die Vergütung des Dienstleistungserbringers für die Schaffung und Nutzung des Werks im Sinne dieses Artikels der AGB im Entgelt entsprechend diesem Vertrag enthalten ist. Dadurch werden alle Ansprüche des Dienstleistungserbringers, die mit der Schaffung des Werks und dessen Nutzung durch die Gesellschaft zusammenhängen, beglichen.

6. Schutz personenbezogener Daten

6.1 Personenbezogene Daten des Dienstleistungserbringers bzw. sonstiger betroffenen Personen werden im Einklang mit den Bedingungen des Schutzes personenbezogener Daten des Dienstleistungsempfängers, die an der Webseite des Dienstleistungsempfängers im Teil Schutz personenbezogener Daten verfügbar sind, verarbeitet.

7. Verschwiegenheit und vertrauliche Informationen

7.1 Die Vertragsparteien haben vereinbart, dass alle Tatsachen, Informationen und Daten, die im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung für GQS und/oder den Kunden bzw. in jedwedem Zusammenhang mit dem Kunden übermittelt oder empfangen werden, für vertraulich gehalten werden, und das ohne Hinsicht auf die Form deren Übermittlung (nachfolgend nur „Vertrauliche Informationen“). Unter Vertraulichen Informationen werden zu Zwecken des Vertrags und dieser AGB insbesondere verstanden:

– alle Tatsachen, Informationen, Unterlagen, Dokumente oder jedwede Geschäfts-, Finanz-, Betriebs- oder sonstige Daten, Schriftstücke, Materialien oder Informationen, die von GQS und/oder dem Kunden in jedweder Form und Gestalt zur Verfügung gestellt wurden und die weder öffentlich zugänglich sind noch allgemein bekannt sind noch durch GQS bzw. den Kunden veröffentlicht wurden;

– alle Geschäfts-, Produktions-, Betriebs- oder technische Informationen, Präsentationen, Pläne, Skizzen, Verfahren, Logo, Bezeichnungen, visuelle Markengestaltung, Knowhow, Forschungen, Daten, Computerprogramme, Software oder Dokumentation in jedweder Form, ob materiell verfasst oder mündlich übermittelt, Geschäftsmethoden, die weder öffentlich zugänglich sind noch allgemein bekannt sind noch durch GQS bzw. den Kunden veröffentlicht wurden;

– Informationen über die Verhältnisse des Kunden, seine Produkte, Kunden, Lieferanten, Prozesse und Leistungen.

7.2 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, Verschwiegenheit über Vertrauliche Informationen zu wahren, diese vor Verraten, Missbrauch, Vernichtung, Verlust und Entwendung zu schützen und zu diesem Zweck geeignete und angemessene technische und sonstige Maßnahmen zu ergreifen. Der Dienstleistungserbringer nimmt zur Kenntnis, dass Vertrauliche Informationen den Charakter eines Geschäftsgeheimnisses im Sinne §§ 17 ff des Handelsgesetzbuches haben.

7.3 Die Pflicht, Verschwiegenheit im Verhältnis zu Vertraulichen Informationen zu wahren, gilt uneingeschränkt auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ebenso wie die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz und auf Vertragsstrafe.

7.4 Der Dienstleistungserbringer verpflichtet sich, Verschwiegenheit im Verhältnis zu den in diesen AGB und dem Vertrag erwähnten Vertraulichen Informationen zu wahren. Der Dienstleistungserbringer verpflichtet sich, Vertrauliche Information weder an Dritte ohne vorangehende schriftliche Zustimmung der GQS bzw. des Kunden zu übermitteln noch diese für eigenen Bedarf und für eigenen persönlichen Zweck zu verwenden. Des Weiteren gilt, dass ohne schriftliche Zustimmung der GQS der Dienstleistungserbringer nicht berechtigt ist, Informationen hinsichtlich des Orts der Dienstleistungserbringung und des Kunden an keine Dritte zu übermitteln.

7.5 Die Übermittlung von Vertraulichen Informationen im Sinne dieses Artikels der AGB an Dritte kann für wesentliche Verletzung dieser AGB und des Vertrags gehalten werden, was den Anspruch der Vertragspartei auf Rücktritt vom Vertrag begründet.

7.6 Bei Verletzung jedweder Bestimmung dieses Artikels der AGB seitens des Dienstleistungserbringers, insbesondere allerdings nicht ausschließlich der Verschwiegenheitspflicht betreffend Vertrauliche Informationen ist der Dienstleistungserbringer verpflichtet, der GQS die Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR (in Worten: zehntausend Euro) für jede einzelne Pflichtverletzung im Sinne dieses Artikels der AGB zu zahlen.

7.7 Fordert GQS den Dienstleistungserbringer zur Zahlung der Vertragsstrafe gemäß Art. 7 Abs. 7.6 dieser AGB schriftlich auf, verpflichtet sich der Dienstleistungserbringer die Vertragsstrafe an GQS in vollem Umfang und rechtzeitig nach den in der Aufforderung zur Zahlung der Vertragsstrafe angeführten Weisungen zu zahlen. Der Anspruch von GQS auf Schadensersatz in Höhe über die Vertragsstrafe hinaus bleibt durch Zahlung der Vertragsstrafe unberührt.

7.8 Der Dienstleistungserbringer stimmt zu und nimmt zur Kenntnis, dass im Falle, wenn GQS dem Dienstleistungserbringer ein E-Mail-Postfach zu Dienstzwecken zur Verfügung steht, hat GQS jederzeit Recht auf Zugang zu diesem Postfach. Der Dienstleistungserbringer ist verpflichtet, ihr diesen Zugang jederzeit zu ermöglichen. Der Dienstleistungserbringer ist zugleich mit der Überwachung der E-Mails in einem so zur Verfügung gestellten E-Mail-Postfach einverstanden.

8. Zustellung

8.1 Jedwede Schriftstücke werden dem Dienstleistungsempfänger an seine in den AGB angegebenen Kontaktdaten und dem Dienstleistungserbringer an die im bestätigten Auftrag angegebene Anschrift (sofern der anderen Vertragspartei schriftlich/elektronisch keine andere Anschrift mitgeteilt wird) zugestellt. Falls die andere Vertragspartei die Entgegennahme der Sendung verweigert oder die Sendung innerhalb der Abholzeit nicht entgegennimmt, gilt der Tag der Verweigerung oder der letzte Tag der Abholfrist als Tag der Sendungszustellung. Als Tag der Sendungszustellung gilt ebenso der Tag der Rücksendung der Sendung an den Absender als unzustellbar aufgrund der Abwesenheit des Empfängers in der Adresse trotz der Tatsache, dass die Anschrift korrekt und im Einklang mit diesen AGB angeführt wurde.

8.2 Im Falle der elektronischen Zustellung werden Mitteilungen an die beim gegenseitigen elektronischen Verkehr verwendeten E-Mail-Adressen (vor allem Adressen, die im bestätigten Auftrag angeführt sind) zugestellt. Die Mitteilung gilt in diesem Fall am Tag deren nachweisbaren Versendung als zugestellt.

9. Wettbewerbsverbot

9.1 Der Dienstleistungserbringer erklärt, dass er zu seinem Gunsten oder zugunsten Dritter, einschließlich Partnergesellschaften oder der durch Vermögen oder durch Personal oder anders verbundenen Gesellschaften und natürlichen Personen auf jedwede Art und Weise weder Tätigkeiten ausüben wird, die Wettbewerbscharakter zum Tätigkeitsgegenstand der GQS haben könnten, noch für Dritte Geschäfte der Gesellschaft GQS vermitteln wird.

9.2 Der Dienstleistungserbringer darf weder allein noch mittels jedwedes Dritten, einschließlich Partnergesellschaften oder der durch Vermögen oder durch Personal oder anders verbundenen Gesellschaften und natürlichen Personen Verträge und Geschäfte direkt mit dem Kunden eingehen, für ihn Geschäfte mit Dritten vermitteln, an seiner Unternehmenstätigkeit in jedweder Form partizipieren, sich beim Kunden anstellen lassen bzw. sich von ihm die Arbeit für einen Dritten vermitteln lassen, und das ohne die Zustimmung der GQS.

9.3 Das Verbot laut diesem Artikel der AGB bezieht sich auch auf den Zeitraum von 3 Jahren nach der Vertragsbeendigung. Im Falle der Verletzung des Wettbewerbsverbots durch den Dienstleistungserbringer im Sinne dieses Artikels der AGB, ist der Dienstleistungserbringer verpflichtet, der GQS die Vertragsstrafe in Höhe des durchschnittlichen Entgelts entsprechend dem Vertrag, beziffert aufgrund der bisherigen Rechnungen, ausgestellt seitens des Dienstleistungserbringers an die Gesellschaft GQS (mindestens jedoch in Höhe, als ob die Dienstleistung 8 Stunden täglich erbracht würde) im Sinne des Vertrags, zu zahlen.

10. Vertragslaufzeit und -erlösche

10.1 Der Vertrag wird zwischen den Vertragsparteien auf die im bestätigten Auftrag bestimmte Zeit geschlossen.

10.2 Der Vertrag kann beendet werden durch:

a) Vereinbarung der Vertragsparteien,

b) Rücktritt der GQS im Falle der wesentlichen Verletzung des Vertrags oder dieser AGB durch den Dienstleistungserbringer oder im Falle der Erklärung des Dienstleistungserbringers, dass er die Dienstleistungen nicht erbringen wird,

c) Rücktritt des Dienstleistungserbringers im Falle der wesentlichen Vertragsverletzung durch GQS,

d) Unmöglichkeit der Leistung durch den Dienstleistungserbringer in Bezug auf die Erklärung des Kunden – der Vertrag wird in einem solchen Fall automatisch beendet, wenn der Kunde die durch den Dienstleistungserbringer zu erbringenden Dienstleistungen aus welchem Grund auch immer verweigert. Ab diesem Zeitpunkt verliert der Dienstleistungserbringer Anspruch auf jedwedes Entgelt mit Ausnahme der bereits erbrachten Dienstleistungen.

10.3 Als wesentliche Verletzung dieser AGB und des Vertrags seitens des Dienstleistungserbringers gilt vor allem die Nichteinhaltung der durch den Kunden oder GQS festgelegten Anordnung im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung ordnungsgemäß und rechtzeitig, Nichteinhaltung der vereinbarten, durch den Kunden oder GQS festgelegten Termine, Nichteinhaltung der Weisungen des Kunden oder GQS, Nichteinhaltung der Pflichten, die sich aus dem Bedarf der Informierung von GQS über die Dienstleistungserbringung ergeben, Nichterteilung der Information über den Zeitumfang der Dienstleistungserbringung im betreffenden Monat bis zum 1. Tag des Folgemonats nach dem Monat der Dienstleistungserbringung, vorsätzliche Verletzung von Vorschriften des Kunden, vor allem was die Sicherheitsvorschriften betrifft.

10.4 Der Dienstleistungserbringer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den der GQS unmittelbar drohenden Schaden infolge der Nichtfertigstellung von Dienstleistungen für den Kunden aus welchem Grund auch immer zu verhindern.

10.5 Jedwede Schriftstücke im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung werden entsprechend Punkt 8.1 dieser AGB zugestellt. Die Vertragsbeendigung hat keinen Einfluss auf gegenseitige Auseinandersetzung der Verbindlichkeiten der Vertragsparteien, die sich aus der Erfüllung des Vertrags vor dessen Erlöschen ergeben.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Diese ABG bilden untrennbaren Bestandteil des zwischen dem Dienstleistungsempfänger und dem Dienstleistungserbringer geschlossenen Vertrags im Sinne von Art. II dieser AGB. Sollte eine der Vertragsbestimmungen im Widerspruch zu diesen AGB sein, hat die Vertragsbestimmung Vorrang.

11.2 Diese AGB und die sich daraus ergebenden Verhältnisse unterliegen der Rechtsordnung der Slowakischen Republik, insbesondere dem Gesetz Nr. 513/1991 Slg. Handelsgesetzbuch in der Fassung späterer Vorschriften.

11.3 Der Dienstleistungsempfänger behält sich das Recht vor, diese AGB einseitig zu ändern und zu ergänzen. Im Falle der Änderung der AGB unterliegt das Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleistungsempfänger und dem Dienstleistungserbringer den Geschäftsbedingungen, gültig zum Zeitpunkt der Bestätigung des Auftrags durch den Dienstleistungserbringer.

Ⅺ.4 Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Dienstleistungsempfänger und dem Dienstleistungserbringer aus Rechtsverhältnissen im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, werden durch örtlich zuständige Gerichte der Slowakischen Republik beigelegt.

11.5 Sollte sich eine der Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder unwirksam erweisen, wird dadurch die Gültigkeit oder Wirksamkeit der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt.

11.6 Der Dienstleistungserbringer erklärt, dass sein Wille, an diese AGB gebunden zu sein, frei und ernst ist, dass seine Vertragsfreiheit nicht eingeschränkt ist, dass er seinen Willen weder unter ungünstigen Bedingungen noch in Bedrängnis geäußert hat sowie dass er diese AGB gelesen und deren Inhalt verstanden hat.

Diese AGB traten am 1.5.2021 in Kraft.